Wir wissen, was du wählst!
Text
Michael Müllner
Ausgabe
11/2025
St. Pölten wählt am 25. Jänner 2026 einen neuen Gemeinderat. Wir haben zusammengetragen, was man zur anstehenden Wahl wissen muss.
Wann wird eigentlich gewählt?
Der St. Pöltner Gemeinderat wird alle fünf Jahre gewählt. Am Sonntag, dem 25. Jänner 2026 ist es wieder so weit: Die Wahllokale öffnen um 7:00 Uhr, bis 16:00 Uhr muss man seine Stimme abgegeben haben (nur Sprengel 17 im Seniorenwohnheim Goethestraße schließt schon um 12 Uhr). Das Wahlergebnis wird nach Möglichkeit noch am Abend des Wahltages bekanntgegeben. Wer nicht persönlich im Wahllokal wählen kann, der kann seine Stimme mittels Briefwahl abgeben. Den dafür nötigen Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte bekommt jede wahlberechtigte Person Mitte Dezember mit der persönlichen Wahlverständigung am Postweg zugestellt. Diese enthält alle Infos zur Wahl. Wer mit Wahlkarte wählen möchte, kann diese unter www.meinewahlkarte.at oder persönlich im Bürgerservice beim Rathaus beantragen – man kann gleich nach Abholung der Wahlkarte in einer Wahlkabine vorzeitig wählen.
Wo sind eigentlich die Wahllokale?
Das gesamte Stadtgebiet wird in 64 Wahlsprengel eingeteilt, jeder Sprengel hat ein Wahllokal mit eigener Sprengelwahlbehörde. Zudem gibt es einen 65. Sprengel für Menschen, die nicht mobil sind und die für die Stimmabgabe daheim besucht werden. In welches Wahllokal man am Wahltag gehen muss, steht in der persönlichen Wahlverständigung, die man per Post erhält. Wichtig ist, dass man sich im Wahllokal mit einem amtlichen Lichtbildausweis der Behörde gegenüber ausweisen kann.
Wer darf eigentlich wählen?
Wahlberechtigt sind rund 44.000 Personen, die im Wählerverzeichnis gelistet sind. Um dort aufzuscheinen, muss man am Tag der Wahl-Ausschreibung, dem sogenannten Stichtag (20. Oktober 2025) mehrere Voraussetzungen erfüllen. Man braucht die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates. Am Wahltag muss man 16 Jahre alt sein. Es darf kein Wahlausschließungsgrund vorliegen. Und man muss am Stichtag seinen Hauptwohnsitz in St. Pölten haben. Nebenwohnsitzer sind heuer erstmals nicht mehr wahlberechtigt. Ob man im Wählerverzeichnis aufscheint, kann man im Zweifelsfall im Magistrat abklären.
Wen wählen wir eigentlich?
Wir wählen die Mitglieder des Gemeinderates, also die 42 Mandatarinnen und Mandatare im „Stadtparlament“. Der Gemeinderat ist einerseits ein gesetzlich eingerichtetes Organ, das gewisse Verwaltungsschritte vornimmt. Andererseits ist er auch ein politisches Gremium, in dem unterschiedliche Parteien vertreten sind und einen politischen Gestaltungswillen bilden. Zwischen 20. Februar und 10. März 2026 findet dann die konstituierende Sitzung des neugewählten Gemeinderates statt. In dieser Sitzung wählen die Mandatare aus ihrer Mitte die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister sowie die zwei Vizebürgermeister. Nur wer auf der Kandidatenliste einer Wahlpartei steht und somit als Mandatar oder Ersatzmandatar in den Gemeinderat einziehen kann, kann in dieser Periode auch tatsächlich zum Bürgermeister gewählt werden. Danach folgen die Wahlen der zwei Vizebürgermeister sowie der elf Stadträte, welche gemeinsam den Stadtsenat bilden (bei kleineren Gemeinden heißt dieses Organ Gemeindevorstand). Zudem werden auch die einzelnen Gemeinderatsausschüsse gebildet, auch dafür finden Wahlen der Mitglieder und Vorsitzenden dieser Ausschüsse statt, in denen die thematische Vorarbeit erfolgt, bevor später in den öffentlichen Gemeinderatssitzungen formale Beschlüsse getroffen werden.
Gibt es eigentlich auch Vorzugsstimmen? Ja, man kann bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben. Wichtig ist: Die Stimme für eine Person hat Vorrang vor dem Kreuzerl bei einer Partei. Am Wahlzettel werden alle wählbaren Parteien und voraussichtlich auch darunter klar ersichtlich alle dieser Partei zugehörigen Kandidatinnen und Kandidaten aufscheinen. Wer also Partei A ankreuzt, aber auch Person X von Partei B eine Vorzugsstimme gibt, hat tatsächlich Partei B gewählt.
Was kostet so eine Wahl eigentlich?
Die Arbeit des Personals lässt sich nicht exakt zuordnen und in Beträgen bewerten. Die Organisation und Durchführung der Wahl ist eine Zusatzaufgabe, die vom bestehenden Rathaus-Team neben den laufenden Aufgaben zu erledigen ist. An externen Kosten werden jedenfalls rund 350.000 Euro erwartet. Darin enthalten sind etwa 30.000 Euro für Drucksorten, 50.000 Euro an Portokosten für die Briefwahl sowie 91.000 Euro für Erstellung, Druck und Versand der persönlichen Wahlinformation an jede wahlberechtigte Person. Die Miete der Wahllokale wird rund 13.000 Euro kosten, dazu kommen sonstige Kosten etwa für die Reinigung. Manche Arbeiten verursachen auch Überstunden. Um den Betrieb in Kindergärten und Schulen nicht zu stören, müssen etwa die Wahlkabinen durch Personal des Wirtschaftshofs am Sonntag auf- bzw. abgebaut werden, ebenso sind natürlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrats für die Wahl am Sonntag im Einsatz. Hinzukommt die Entschädigung für die Sprengelwahlbehörden, die vom Stadtsenat mit 14 Euro pro Stunde festgelegt wurde, in Summe sind dafür rund 90.000 Euro budgetiert.
Und was kostet uns so ein Gemeinderat wirklich?
Demokratie darf auch etwas kosten, nicht nur für den Wahlgang, sondern auch für die laufende Vertretung der Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Das ist das Prinzip der repräsentativen Demokratie, die dem Steuerzahler wohl billiger kommt als ein Hof-haltender Regent. Aber was kostet denn das nun tatsächlich?
Die Stadt St. Pölten stellte für die Förderung der Bildungsarbeit der Kommunalpolitiker der im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien bzw. Gemeindevertreterverbände Kostenbeiträge von insgesamt 149.603,40 Euro zur Verfügung, das sind 2,55 Euro pro Einwohner. Jedes Mandat bringt 3.562 Euro für den Klub. Beschlossen wird der Betrag jährlich vom Gemeinderat selbst. Bei der Abstimmung im Jänner 2025 stimmten nur die Neos gegen diese Regelung.
Die Bezüge bzw. Funktionsgebühren der Mitglieder des Gemeinderates werden vom Land NÖ gesetzlich geregelt. Ein Gemeinderat bekommt beispielsweise 1.821 Euro brutto, ein Stadtrat 5.311 Euro brutto. Was den Personen netto überbleibt ist individuell unterschiedlich und hängt etwa auch von anderen Einkommensquellen ab. Rechnet man alle Bezüge und auch die Nebenkosten etwa für Sozialversicherungsbeiträge zusammen, belaufen sich die gesamten Kosten für den Gemeinderat im Jahr 2025 auf 1.984.696,58 Euro. Wirtschaftlich trägt diese Kosten der Steuerzahler. So gesehen wäre es ja geradezu fahrlässig, wenn wir als Bürgerinnen und Bürger nicht vor der Wahl gut überlegen und dann gewissenhaft von unserem Wahlrecht Gebrauch machen würden, oder?
"ZAHLEN, BITTE"
Was verdient man im St. Pöltner Gemeinderat? Die Werte ergeben sich aus landesgesetzlichen Vorgaben und sind Bruttobeträge.
Bürgermeister
14.517,07 Euro
(14 x jährlich)
Vizebürgermeister
9.471,83 Euro
(14 x jährlich)
Stadtrat
5.311,32 Euro
(14 x jährlich)
Obmann Kontrollausschuss
3.035,04 Euro
(12 x jährlich)
Gemeinderat
1.821,02 Euro
(12 x jährlich)






