1917 wurde in der k. u. k Monarchie das sogenannte Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz erlassen, „mit welchem die Regierung ermächtigt wird, aus Anlass der durch den Kriegszustand verursachten außerordentlichen Verhältnisse die notwendigen Verfügungen auf wirtschaftlichem Gebiete zu treffen.“ Ein Gesetz, das 16 Jahre später von der Dollfuss-Regierung ausgenutzt wurde, ...