MFG - Haltet den Kassier
Haltet den Kassier


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St. Pöltens gute Seite

Haltet den Kassier

Text Michael Müllner
Ausgabe 12/2023

Mehr als eine Viertelmillion Euro entwendet ein Magistratsbediensteter aus der St. Pöltner Stadtkasse. Am Landesgericht bekennt sich der 26-Jährige schuldig und entgeht vorerst einer Haftstrafe. Die „Causa Stadtkasse“ beschäftigt das St. Pöltner Rathaus aber auch nach dem Schuldspruch weiter.

Alles, was die Staatsanwältin meinem Mandaten vorwirft, trifft zu.“ Normalerweise versuchen Verteidiger in Strafverfahren die Anklage zumindest in Teilen zu widerlegen oder Vorwürfe kleinzureden. Nicht hier. Der Angeklagte ist geständig, alles ist so geschehen. 
Im Jahr 2017 beginnt er nach der Handelsschule bei der Finanzverwaltung. Er verdient rund 1.500 Euro netto im Monat, wird Stellvertreter des Hauptkassiers und darf Bargeld von den Konten der Stadt bei der Sparkasse beheben. Im Verfahren wird sein Vorgesetzter aussagen, dieses Geldholen sei normalerweise ein paar Mal im Jahr nötig, etwa wenn man das Wechselgeld in der Handkassa auffüllen müsse. Dann geht man zur Bank und holt ein paar tausend Euro, meistens glatte, runde Beträge. Das Bargeld kommt in die Handkassa, der Beleg kommt in die Buchhaltung. Im Oktober 2021 war der Angeklagte mit diesem System durch seine jahrelange Tätigkeit bereits bestens vertraut. Er unterschreibt einen Auszahlungsbeleg, setzt den Betrag „50,00 Euro“ drauf und lässt einen zweiten Kollegen gegenzeichnen. Damit geht er zur Bank und holt das Geld. Jedoch hatte er zuvor noch ein paar Ziffern ergänzt – und so wurde aus „50 Euro“ beispielsweise „2.950 Euro“. Den Barbetrag zahlte er jedoch nicht in die Handkasse der Stadt ein, sondern behielt ihn für sich. Um diese Handlung zu vertuschen, verbuchte er den Beleg natürlich nicht als Kassaeingang, sondern täuschte einen Vorwand vor, etwa indem er den Betrag auf einem Konto für „Spesen aus dem Geldverkehr“ verbuchte. Nachdem die ersten derartigen Behebungen im Oktober und November 2021 unentdeckt blieben, wurde er – mit den Worten des Strafrichters – offenbar „mutiger“ und erhöhte die Beträge. Vierzig unberechtigte Bargeldbehebungen wurden im Ermittlungsverfahren festgestellt, die Schadenssumme: 260.900 Euro. 
Der Verteidiger liefert ein Motiv. Sein Mandant habe ein Talent zum Fußballprofi gehabt, nach einer Verletzung in Jugendjahren sei daraus aber nichts geworden. Das war dann ein Problem für seinen Selbstwert und er habe begonnen intensiv die Videospiele „FIFA“ und „Fortnite“ auf der Playstation zu spielen. Tatsächlich werden rund 200.000 Euro ermittelt, die über diverse Zahlungsdienstleister vom Angeklagten an Dritte überwiesen wurden – angeblich Großteils für sogenannte „Lootboxen“. Damit kann man sich in Videospielen „Verbesserungen“ oder virtuelles Guthaben kaufen und somit vereinfach gesagt „besser“ spielen. Ganz überzeugt man mit der Suchterklärung den Schöffensenat nicht, wie es der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung darlegt: „Ein schwer Suchtkranker hat keine zwei Rolex-Uhren, denn der versilbert alles sofort und steckt es in seine Sucht. Das Spielen war sicher ein Teil der Motivation, ihren Arbeitgeber zu schädigen, aber es ging auch um unberechtigten Vermögensaufbau.“ Zwölf teure Damenhandtaschen und zwei Rolex-Uhren wurden bei ihm sichergestellt. Den 30.000-Euro-Mercedes will er aber nicht vom gestohlenen Geld bezahlt haben, den habe die Oma bezahlt.
„Bedarf es in Ihrem Fall einer Haft?“, fasst der Vorsitzende in der Urteilsbegründung die wesentliche Überlegung der Schöffen zusammen. Der Strafrahmen gibt bis zu fünf Jahre her, erschwerend wirken die hohe Schadenssumme, der lange Tatzeitraum, die Vielzahl der Übergriffe. Mildernd der ordentliche Lebenswandel, die Unbescholtenheit und das umfassende und reumütige Geständnis. Bei Ersttätern gilt das untere Drittel des Strafrahmens als üblich, womit man ziemlich genau bei den 20 Monaten Haft landet, die dann auch verhängt werden. Diese werden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt: Setzt er die bereits begonnene Psychotherapie wegen seiner Spielsucht konsequent fort und lässt sich nichts mehr zu Schulden kommen, wird die Strafe nach den drei Jahren erlassen. Zusätzlich wird er zu einer unbedingten Geldstrafe von 240 Tagsätzen verurteilt, ohne nennenswertes Vermögen und Einkommen ist der Mindestsatz dafür 4 Euro, somit eher symbolische 960 Euro Geldstrafe. Schwerer wiegt die Verpflichtung, den Schaden samt Gerichtskosten zu ersetzen. Allein die Zinsen machen jährlich mehr als 10.000 Euro aus. Dass die Stadt einen relevanten Teil ihres Schadens tatsächlich je ersetzt bekommt, scheint unwahrscheinlich. Das Urteil ist jedenfalls rechtskräftig.

WAR DAS WIRKLICH NÖTIG? WAS DER STADTRECHNUNGSHOF ZUR CAUSA STADTKASSE SAGT
Im St. Pöltner Rathaus sorgte die „Causa Stadtkasse“ jedenfalls schon vor dem Urteil für gehörige Wellen. Als Mitarbeiter der Finanzverwaltung im Mai 2023 zufällig auf die Unregelmäßigkeit aufmerksam wurden, griff Bürgermeister Matthias Stadler (SPÖ) rasch durch, entließ den verdächtigen Mitarbeiter und übergab die Hinweise den Ermittlungsbehörden. Der Gemeinderat beauftragte den Stadtrechnungshof unter der Leitung von Manfred Denk mit einer Prüfung der Vorfälle. Darüber wurde nun in der November-Sitzung des Stadtparlaments ein umfangreicher Bericht zur Kenntnis genommen. 

Der Bericht hält fest, dass die Fehlbeträge zwar in erster Linie auf dolose (also vorsätzliche und arglistige) Handlungen des damals stellvertretenden Kassiers zurückzuführen sind. (Es gab keine Anhaltspunkte gegen andere Mitarbeiter des Magistrats.) Der Bericht hält auch kritisch fest, dass wesentliche Grundsätze im Kassenbereich nicht (mehr) in die Arbeitsabläufe der zuständigen Stellen integriert waren oder sehr einfach umgangen werden konnten. 

Das Fehlen einer Funktionstrennung im Kassen- und Buchhaltungsbereich sei ausschlaggebend dafür gewesen, dass diese dolosen Handlungen eines einzelnen möglich waren. Als Empfehlung spricht sich der Stadtrechnungshof dafür aus, dass ein „Internes Kontrollsystem“ durch die Finanzabteilung entwickelt und geführt wird. Konkret nennt er dazu auch 23 Maßnahmen. Über die Parteigrenzen hinweg einigten sich alle Gemeinderatsfraktionen in der Novembersitzung zudem auf einen Beschluss, der die Implementierung der Verbesserungen im Sinne des Prüfberichts bis Ende 2024 vorsieht.

Im Nachhinein ist man bekanntlich immer klüger. Doch der Stadtrechnungshof hatte schon lange vor dem Auffliegen der Affäre empfohlen, dass eine neue Kassenordnung einzuführen sei und dass eine Funktionstrennung zwischen Kassenführung und Buchhaltung nötig sei. ÖVP-Gemeinderätin Susanne Binder-Novak betont zudem, dass man laut Bericht des Stadtrechnungshofs bei Beibehaltung des bis ins Jahr 2020 üblichen Systems im Magistrat die zur Verschleierung getätigten Fehlbuchungen mit großer Wahrscheinlichkeit schon beim Erstellen des Rechnungsabschlusses im Frühjahr 2022 bemerkt hätte. „Somit hätte man einen großen Teil des Schadens vermeiden können.“ 

Der Täter hatte seine Barbehebungen irreführenderweise auf ein Spesenkonto gebucht, welches folglich mit rund 150.000 Euro zum budgetierten Sollwert abwich. Wieso fiel das niemand auf? Thomas Wolfsberger, Leiter der Finanzverwaltung, merkt dazu an, dass auf besagtem Konto zur damaligen Zeit aus mehreren Gründen ungewöhnlich viele Kosten landeten: Es war die Zeit von Corona, viele Abbuchungsaufträge waren nicht gedeckt und die Gebühren dafür landeten auf diesem Konto. Es gab plötzlich Negativzinsen und allgemein deutlich höhere Spesen.