MFG - kein Vergnügen
kein Vergnügen


MFG - Das Magazin
St. Pöltens gute Seite

kein Vergnügen

Text Dominik Leitner
Ausgabe 09/2016
Eine Veranstaltung, die vergnügen und unterhalten soll, nannte man in früher Vorzeit offenbar eine „Lustbarkeit“. Der Begriff ist aber meist nur mehr jenen ein Begriff, die sich selbst Veranstalter nennen dürfen. Denn bis heute gibt es in Österreich die sogenannte „Lustbarkeitsabgabe“. Um mit der Zeit zu gehen, verpasste man dieser Abgabe die etwas pervers anmutende Bezeichnung „Vergnügungssteuer“. Doch wie lange ist der Spaß noch steuerpflichtig?
In Oberösterreich hat das Land die Abgabe Anfang des Jahres abgeschafft, mit Ausnahme von Wett-Terminals und Spielapparaten – die Gemeinden selbst dürfen nun entscheiden, ob sie das Geld überhaupt noch einnehmen wollen. In Wien wird seit Juni dieses Jahres über eine komplette Abschaffung diskutiert. Niederösterreich selbst hat bereits 2011 diese Abgabe abgeschafft, überlässt es wie OÖ aber weiter den Gemeinden. Doch nun fordert die Junge Volkspartei die Abschaffung in der Bundeshauptstadt.
Die Abgabe, die es übrigens seit dem Jahr 1922 gibt und deren Höhe von jeder einzelnen der rund 2.100 Gemeinden autonom festgelegt werden kann, hat in Wahrheit schön langsam ihren Zenit überschritten. Denn die Mehrkosten, die Veranstalter zu tragen haben, werden schluss­endlich vom Kinokartenkäufer, vom Konzertbesucher und Billardspieler selbst bezahlt. Kommen z.B. zu einem Kabarett nur fünf Besucher, so muss der Veranstalter trotzdem auf alle fünf Eintrittskarten 18% Abgabe leisten. Die Stadt gewinnt weiterhin, selbst wenn die Veranstaltung ein voller Verlust war.
Würde St. Pölten damit die Hälfte des gesamten Stadtbudgets schupfen, könnte man natürlich verstehen, warum daran festgehalten wird. Aber es sind 0,2% des ordentlichen Budgets. Tendenz: sinkend.