MFG - Viel Vergnügen!
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St. Pöltens gute Seite

Viel Vergnügen!

Text Sascha Harold
Ausgabe 06/2012

Letztes Jahr beklatschte die Wirtschaftskammer eine langjährige Forderung: Die Abschaffung der Lustbarkeitsabgabe sei „endlich erreicht!“ Wenige Monate später sorgt die umstrittene Vergnügungssteuer für Ärger. Neuer Name, altes Spiel?

Groß war die Erleichterung als mit 2010 die Regelung der Vergnügungssteuer auslief. Was viele nicht bemerkten: Seit April 2011 gibt es durch die Reform des sogenannten Spielautomatengesetzes wieder die Möglichkeit eine Vergnügungssteuer einzuheben. Einige Monate hat es gedauert, aber mit November hat die Stadt St. Pölten beschlossen, diese wahrzunehmen und einen entsprechenden Beschluss im Gemeinderat verabschiedet. Thomas Kainz vom Medienservice erklärt: „Grundsätzlich sind Kommunen verpflichtet, alle ihnen zustehenden Steuern einzuheben, andernfalls wäre die Kürzung oder der Ausschluss aus diversen Fördertöpfen eine mögliche Konsequenz. Dieses Risiko kann und will St. Pölten nicht eingehen.“
Anders sehen dies naturgemäß die Spiel- und Sportstätten, zumal mit dem neuen Gesetz auch „Geschicklichkeitsautomaten“ steuerpflichtig werden – und darunter fällt im Grunde fast alles: vom Billardtisch über die Bowlingbahn bis hin zum „Wuzzler“ und Darts-Automaten. Die Steuer darf laut Gesetz maximal 25 Euro pro Gerät und Kalendermonat betragen – in St. Pölten wird diese Maximalhöhe ausgeschöpft. Besonders hart trifft dies Unternehmen wie die NXP Bowling GmbH (mit den Standorten NXP Bowling und Lasertron) oder die „Playzone“ im Kinotempel Hollywood Megaplex, die gleich über mehrere dieser Geräte verfügen. „Hätte mir vor einem Jahr jemand gesagt, dass so eine Steuer kommt, hätte ich das nie für möglich gehalten und laut gelacht“, so Michael Müllner, Geschäftsführer von NXP Bowling. Die Sache wurde – auf leisen Sohlen kommend – ruckzuck durchgeboxt. Im November wurde der Beschluss gefasst, im Dezember erfolgte die offizielle Erklärung des Magistrats, dass ab Jänner 25 Euro pro Gerät eingehoben werden. „Das gefährliche bei dieser Steuer ist, dass jeder in der ersten Reaktion sagt: ‚Na, die 25 Euro werden euch ja nicht weh tun.‘ Rechnet man den Betrag auf ein Jahr hoch, sind wir bei rund 13.000 Euro – das tut sehr wohl weh! Vor allem kann jeder Gast und jeder Gemeindepolitiker rasch nachvollziehen, dass die ganze Branche in den letzten Jahren zu kämpfen hat. Die Gäste haben Jahre lang nur ‚Krise‘ gehört und geben weniger aus, der Zirkus um das Tabakgesetz hat die Betriebe herb getroffen. Rundherum steigen die Einkaufs- und Energiekosten. Auch die öffentliche Hand schneidet mit Steuern und Gebühren immer mehr am Umsatz mit. Da geht natürlich jede zusätzliche Abgabe zu Lasten des Betriebsergebnisses und nimmt den Betrieben die Möglichkeit in neue Attraktionen bzw. in die Qualität des bestehenden Angebots zu investieren. Mit dieser Abgabe schwächt man Bemühungen für ein vielfältiges Freizeitangebot!“ 
Während Wien für Billard oder Bowling keine Vergnügungssteuer einhebt, sind in NÖ auch andere Städte nachgezogen. Krems hebt die Steuer sogar rückwirkend ein, auch hier wurden Tatsachen geschaffen, wie Birgit Gschwandtner, Betreiberin des Bowlingcenters Krems, erzählt: „Wir haben bis Dezember nichts gehört, dafür dann im Jänner ein Schreiben bekommen, wonach die Steuer jetzt rückwirkend bis November eingehoben wird.“ Auch in anderen Städten wird die Vergnügung wohl bald teurer werden. Kainz dazu: „Krems und Amstetten haben bereits vor St. Pölten die Einhebung der Vergnügungssteuer beschlossen. In Waidhofen hat man wohl die Wahl abgewartet, Wiener Neustadt wird demnächst tätig werden.“ Seltene städtische Eintracht. Und wieviele St. Pöltner Einrichtungen sind betroffen? „Wir haben 35 registrierte Standorte, zahlen muss aber der jeweilige Eigentümer des Automaten. Schwarze Schafe werden im Zuge von laufenden Kontrollen erwischt“, so Kainz.
Tja, so schnell kanns gehen. So wird die Steuer, die im Vorjahr vom Land Niederösterreich noch jubelnd abgeschafft wurde (mit der Hintertür, dass Gemeinden selbst einheben können) durch diese Reform wieder nach und nach eingeführt.