Höchstgericht kippt Solarenergie-Verbot
Text
Beate Steiner
Ausgabe
06/2026
In St. Pöltens Schutzzonen waren sichtbare PV-Anlagen bis jetzt nicht erlaubt. Der Verfassungsgerichtshof hat das Verbot aufgehoben – mit Signalwirkung.
Salzburg tut es, und auch Wien hat’s schon getan: Auf das Rathaus in der Bundeshauptstadt wurde bereits vor zweieinhalb Jahren ein Photovoltaikdach montiert – obwohl das Gebäude denkmalgeschützt ist. Und in der Salzburger Altstadt entsteht gerade die erste PV-Anlage auf einem Hausdach in der Weltkulturerbe-Kernzone.
St. Pölten ist da noch ein bisschen hintennach, hat bisher sichtbare Sonnenenergie-Paneele in Schutzzonen verboten. Aber die Behörden-Blockade beginnt zu bröseln. Anlass dafür ist ein richtungsweisendes Urteil des Verfassungsgerichtshofs, der dieses Verbot aufgehoben hat, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehlt. „Mit der Aufhebung des Totalverbotes stellt der VfGH implizit klar, dass Solarenergie nicht undifferenziert untersagt werden darf. Auch nicht in Schutzzonen“, erklärt Rechtsanwältin Michaela Krömer, die für ihre Klientin Sigrid Schmidl-Amann die Klage eingebracht hat.
Ein Blick zurück: Sigrid Schmidl-Amann und ihr Mann Markus Amann haben in den vergangenen Jahren ihr Haus in der St. Pöltner Innenstadt klimafit gemacht, wollten den Energiebedarf durch Sonnenenergie decken. Die geplante Photovoltaik-Anlage wurde von der Baubehörde abgelehnt. Begründung: Das Haus stehe in der Schutzzone, in der nur nicht sichtbare PV-Anlagen genehmigt werden. „Der negative Bescheid hat für das gesamte Dach gegolten – nicht nur für den von der Baubehörde erspähten einsehbaren Teil“, ärgerte sich die Ärztin und wandte sich an Umwelt-Anwältin Michaela Krömer und den Verein CLAW – Initiative für Klimarecht, dessen Obfrau Krömer ist.
Richtungweisender Einzelfall
Nach dem Urteil des VfGH ist die Angelegenheit zurückgegangen an das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich. „Das wird den Fall positiv beenden können und ziemlich sicher auch tun“, ist Michaela Krömer überzeugt. Denn in seinem Urteil hat der VfGH das Wort PV-Anlagen gestrichen, „daher liegt derzeit keine Beschränkung für PV-Anlagen in Schutzzonen vor“, erklärt Krömer. Das heißt: Die Stadtgemeinde hat derzeit keinen rechtlichen Grund für einen negativen Bescheid für eine PV-Anlage.
„Ich bin sehr froh, dass es so gelaufen ist und warte jetzt auf den Bescheid vom Landesverwaltungsgericht“, sagt Sigrid Schmidl. Und: „Jeder, der eine Klimaklage hat, sollte sich an CLAW wenden – die brauchen Leute, die sich trauen.“
Im Magistrat St. Pölten ist man sich der „möglicherweise weitreichenden Wirkung“ des VfGH-Urteils bewusst. Behördenleiter Martin Gutkas: „Nun gibt uns der Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit, neue Entwicklungen aufzunehmen und im Einzelfall zu prüfen, ob eine PV-Anlage möglich ist.“
Die „Klimapionierstadt“ St. Pölten muss sich also neue Regeln geben – ohne Totalverbot für PV-Anlagen und ohne Mitsprache eines Gestaltungsbeirats. Dieses Gremium wurde inzwischen durch eine „Sachverständigenkommission für baukulturelles Erbe“ ersetzt.
Krömer und Schmidl-Amann sind jedenfalls überzeugt, dass das Urteil des VfGH über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat: „Während steigende Energiepreise und politische Programme den Ausbau erneuerbarer Energie vorantreiben, bremsen lokale und regionale Vorschriften oft genau diesen Ausbau. Mit der Entscheidung des VfGH beginnt dieses System nun zu kippen.“
CLAW
CLAW ist eine gemeinnützige Organisation, die Recht als Werkzeug für wirkungsvollen Klimaschutz einsetzt – national und international. Die Devise: „Klagen statt verzagen. Der Staat hat Pflichten — wir haben Rechte. Wenn diese verletzt werden, gehen wir vor Gericht. Denn Rechte sind mehr als leere Worte – sie schaffen Realität. Wir fordern sie ein und verschieben die Grenzen des Möglichen.“ Die St. Pöltner Rechtsanwältin Michaela Krömer hat die Umweltorganisation gegründet. CLAW besitzt den Aarhus-Status und erhält formelle Beteiligungsrechte in umweltrelevanten Genehmigungsverfahren.
Politische Positionen
SPÖ, Vizebürgermeister Michael Kögl
Der VfGH hat eine Entscheidung getroffen. Jetzt besteht Rechtssicherheit – das begrüßen wir. Die PV-Anlagen sind nicht losgelöst von der gesamthaften Betrachtung einer Schutzzone zu sehen, jedoch bringen neue Technologien sowie neue Montage- und Einbaumöglichkeiten auch neue Fragen auf, die individuelle Entscheidungen brauchen. Diese werden im Referat für den Schutz des baukulturellen Erbes bewertet und entschieden. Wir wollen das, was St. Pölten ausmacht, schützen. Klar ist: Dafür braucht es auch eine Schutzzonenverordnung.
ÖVP, Stadtrat Mario Burger
Wir haben als Volkspartei viele Jahre gegen das PV-Verbot und die überbordenden Regeln in den St. Pöltner Schutzzonen gekämpft. Das Erkenntnis des VfGH zeigt, dass das richtig und wichtig war. Jetzt ist es an der Zeit, die Regelungen grundlegend zu ändern, indem man den Erhalt der Baukultur sicherstellt, aber zukunftsweisende Entwicklungen nicht behindert. Dazu gehört auch die Diskussion, ob der nur leicht abgeänderte Gestaltungsbeirat nicht vollkommen aufgelöst werden sollte, denn in der derzeitigen Form behindert er Bauherrn und blockiert Investitionen.
FPÖ, Stadtrat Klaus Otzelberger
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist aus meiner Sicht richtig. Energieunabhängigkeit und Versorgungssicherheit sind öffentliche Interessen, die auch in Schutzzonen entsprechendes Gewicht haben müssen. Natürlich müssen Entscheidungen mit Augenmaß getroffen werden und regionale Besonderheiten sollen berücksichtigt werden. Es geht daher nicht um ein „Alles erlauben“, sondern um vernünftige, nachvollziehbare und rechtssichere Regeln. Moderne PV-Anlagen lassen sich heute vielfach gut in Dachlandschaften integrieren. Deshalb sollte man stärker zwischen besonders sensiblen Bereichen und weniger kritischen Standorten unterscheiden, anstatt sichtbare Anlagen grundsätzlich abzulehnen. Ziel muss es sein, Energieunabhängigkeit und Ortsbildschutz gemeinsam zu denken, statt sie gegeneinander auszuspielen.
Grüne, Bürgermeister-Stv. Walter Heimerl-Lesnik
Für mich war diese Entscheidung zu erwarten. Wir müssen eine neue verfassungskonforme und den Anforderungen der Zeit gerecht werdende Regelung finden. Diese muss eine nachvollziehbare Abwägung zwischen den berechtigten Forderungen des Ortsbildschutzes und der nachhaltigen Energiegewinnung bringen. Dafür müssen objektive Kriterien entwickelt werden. Wie diese konkret aussehen werden, ist im Moment nicht absehbar und werden das Ergebnis politischer Verhandlungen sein.
NEOS, Gemeinderat Bernd Pinzer
Photovoltaik ist heute technisch wie optisch längst nicht mehr mit den „Sonnenkollektoren“ früherer Jahrzehnte vergleichbar. Moderne Anlagen lassen sich deutlich besser in bestehende Ortsbilder integrieren, ohne deren Charakter grundsätzlich zu beeinträchtigen. Aus unserer Sicht braucht es daher eine moderne und praktikable Verordnung, die Schutzinteressen ernst nimmt, gleichzeitig aber auch Raum für Innovation schafft. Gerade bei technisch-optischen Umsetzungen sollte die Stadt Eigentümerinnen und Eigentümern nicht nur Vorgaben machen, sondern sie mit klaren Rahmenbedingungen und kompetenten Ansprechpersonen aktiv unterstützen. Kurz gesagt: Schutzzonen ja – aber mit Augenmaß und nicht mit Regelungen aus dem vergangenen Jahrhundert für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts.





