MFG - Wir werden nicht für unsere Sünden bestraft, sondern durch sie.
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MFG - Das Magazin
St. Pöltens gute Seite

Wir werden nicht für unsere Sünden bestraft, sondern durch sie.

Text Michael Müllner
Ausgabe 03/2021

Seit Jahren sorgt der Skandal um ehemalige Pflegekräfte des Pflegeheims Clementinum in Kirchstetten für Diskussionen – insbesondere in der Pflegebranche. Die vier Angeklagten wurden nun nicht rechtskräftig verurteilt. Doch es bleiben Fragen.

Als zwei Mitarbeiterinnen des Wohnbereichs „St. Anna“ im Oktober 2016 der Heimleitung über vermeintliche Übergriffe ihrer Kollegen auf wehrlose, demente Heimbewohner berichteten, war ihre größte Sorge, „dass uns keiner glauben würde.“ Doch sie hatten ein Ass im Ärmel: den Verlauf eines WhatsApp-Chats. Darin präsentiert sich, neben einem unfassbar unprofessionellen Umgangston auch eine menschenverachtende Gedankenwelt, in der unbeliebte Kollegen und zahlreiche Bewohner des Pflegeheims ihrer Würde beraubt wurden. Liebevolle Pflege wurde als „Gulli-Gulli-Pflege“ verhöhnt, die in St. Anna nichts verloren habe. Hingegen gehöre dementen Bewohnern der „Teufel ausgetrieben“. An anderer Stelle hieß es: „Das Beste wäre eine Massenvergewaltigung, dann wären sie alle gebrochen.“ Es gab auch Tipps, wohin man Bewohner schlägt, ohne dass verräterische blaue Flecken entstehen. Einer in Afrika urlaubenden Kollegin wurde empfohlen, sie solle dort schon mal „an den Negern üben.“ An denen sehe man das nicht.
Anhand dieser Chatverläufe fiel es der Heimleitung nicht schwer, die vier Beschuldigten zu entlassen. Es folgten jahrelange Ermittlungen. Obduktionen ergaben keinen Nachweis, dass Bewohner durch falsche Medikamentengabe zu Tode kamen. Zur langen Dauer des Ermittlungsverfahrens trugen auch Beschwerden der Verteidigung bei, als diese die Oberinstanzen anrief. Letztlich zog sich auch das Strafverfahren am Landesgericht St. Pölten über Monate. Im Februar 2021 sprach der Richtersenat, bestehend aus zwei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern aus dem Volk, alle vier Angeklagten in den allermeisten Anklagepunkten schuldig. Neben Körperverletzung und Quälen wehrloser Personen erachtete es das Gericht als erwiesen, dass Bewohner auch sexuell missbraucht wurden, etwa durch das Einreiben des Genitalbereichs mit Franzbranntwein oder durch Eindringen in den Anal- und Vaginalbereich beim Eincremen mit Mandelöl – freilich ohne pflegerische oder medizinische Veranlassung.
Die Auflistung der Übergriffe an den über zehn Bewohnerinnen und Bewohnern liest sich wie ein überzeichnetes Drehbuch eines sadistischen Horrorheims, in dem sich fiktive Charaktere im perversen Wettstreit zu immer neuen „Höchstleistungen“ anstacheln. Zwangsläufig fragt man sich, wann endlich jemand den Stopp-Knopf drückt und die Akteure auf die Ebene der Normalität zurückholt. Darin liegt der unglaubliche Wert dieses langen, über die allermeisten Strecken öffentlich geführten Strafverfahrens. Die Geschichten der Beteiligten wurden öffentlich, nicht nur der Angeklagten, auch der Zeugen. Mittelbar wurde so auch die Geschichte der Opfer erzählt, über jene Omas und Opas, die am Ende ihres Lebens mit Pflegestufe 5 oder höher im Heim angekommen waren. Wo sie sich – an Demenz erkrankt – nicht mehr ausreichend artikulieren konnten, wo in der Regel kaum Besuch kam, dem es gegolten hätte, eine heile Welt vorzuspielen. An einem Ort, wo du als Mensch im Nachthemd darauf angewiesen bist, dass die Pflegekraft ihre „Arbeit“ an dir so menschlich und mitfühlend wie möglich ausführt. Absolut ausgeliefert.
Bis zum Schluss behaupteten die Angeklagten ihre Unschuld. Den von ihnen rasch gelöschten WhatsApp-Chat konnte ein Sachverständiger rekonstruieren. Das Geschriebene ließ sich also nicht leugnen, es blieb so ziemlich das Einzige, was sie zugaben. Wenngleich sie darin keinen Beweis für ihre Schuld sahen. „Was in diesem Chat geschrieben wurde, hat sich in der Realität nicht ereignet. Es gibt keine objektiven Beweise!“, rief der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer den Richtern zu. Alles nur „Psychohygiene“, wie die Angeklagten meinten. Man habe diese „derbe“ Ausdrucksweise, diese „Fantasie“ gebraucht, um den Druck des stressigen Berufs am Ende des Tages rauszulassen. Doch im echten Leben sei man zu den Bewohnern immer korrekt gewesen. Nicht mal ein böses Wort sei gefallen, geschweige denn etwas von diesen schrecklichen Vorwürfen wirklich verübt worden, so die Angeklagten.
Die Strategie der Verteidigung war von Anfang an klar. Die vier teilten sich einen Rechtsanwalt, eine Schicksalsgemeinschaft bis zuletzt. Ein reumütiges Geständnis, zumindest in Teilen, hätte alles über den Haufen geworfen, bauten die vier doch bis zu ihrem „letzten Wort“ im Verfahren konsequent an ihrer Erzählung, dass hier in Wahrheit sie die Opfer seien: Ihre Existenzen durch das jahrelange Verfahren und die falschen Vorwürfe vernichtet. „Wir sind alle krank, sind in Behandlung und brauchen Medikamente. Es gab Suizidversuche“, klagte eine Angeklagte in ihrem Schlusswort an. Und: „Ja, wir haben Scheiße geschrieben. Aber nichts davon haben wir gemacht.“
Das Gericht glaubt ihnen nicht. Die Vorsitzende begründet das Urteil detailreich. Eine Vielzahl von Zeugen hätte die Zustände in St. Anna im Wesentlichen sehr übereinstimmend beschrieben. Die Angeklagten seien eine Clique gewesen, der Hauptangeklagte ihr Rädelsführer – und wohl auch der heimliche Chef im ganzen Haus. Effiziente Kontrollen gab es nicht, darum war es nötig, dass couragierte Kolleginnen die Missstände zu Tage brachten. Gerade jene zwei Zeuginnen, die mit umfassenden Beobachtungen den Skandal ins Rollen brachten, seien entgegen den Vorwürfen der Verteidigung sehr wohl glaubwürdig. Auch nach Jahren gäbe es keinen Anhaltspunkt für eine Verschwörung. „Wer hätte ein Motiv für falsche Anschuldigungen?“, fragte die Richterin. Damit bringt sie die Grundfrage in diesem Verfahren auf den Punkt. Wenn die unmittelbaren Opfer nicht mehr aussagen können, weil sie dement oder tot sind, wie weit glaubt man dann den Kollegen, die erst nach einer Zeit des Wegschauens aufstanden und dem Spuk ein Ende setzten? Welches Motiv hätten sie, derart monströse Vorwürfe zu erfinden? Um unliebsame Kollegen weg zu mobben, hätte ein Auszug des WhatsApp-Chats wohl schon gereicht. Warum sich also mit falschen Anschuldigungen der Gefahr massiver rechtlicher Konsequenzen aussetzen? Die Angeklagten fanden darauf keine Erklärung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten behaupten Verfahrensmängel. Die Staatsanwaltschaft meldete Strafberufung an, das Urteil ist ihr zu mild. Die Freiheitsstrafen zwischen zwölf und 18 Monaten wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zwei der vier Angeklagten erhielten zudem unbedingte Geldstrafen. Diese richten sich nach Tagessätzen sowie dem Vermögen und Einkommen der Verurteilten, konkret ergeben sich somit 1.440 bzw. 2.160 Euro. Strafen, die in Anbetracht der Taten, wie ein Bagatell wirken und zumindest an der generalpräventiven Wirkung zweifeln lassen. Freilich, die Angeklagten waren unbescholten und hatten einen ordentlichen Lebenswandel, dennoch erfolgte der Schuldspruch aufgrund einer Vielzahl an Tathandlungen, es gab eine große Zahl an Opfern. Bei einem Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe wurde auch das bei Erstverurteilungen häufige „untere Strafdrittel“ nicht ausgeschöpft.
Doch abseits der Frage, welche Strafe für derartige Taten angemessen wäre, bleibt auch bei einer etwaigen Rechtskraft des Urteils noch einiges zu klären. Die Entlassenen führen etwa mit dem früheren Arbeitsgeber Prozesse am Arbeitsgericht. Zudem drohen ihnen weitere Zivilklagen, insbesondere vom früheren Arbeitgeber. Denn im Clementinum wurden massive Anstrengungen unternommen, um Arbeitsbedingungen und die Lebensqualität der Bewohner zu verbessern. Supervision und Teamentwicklung seien nun fixer Bestandteil des Arbeitsalltags, die veraltete Pflegedokumentation wurde von Papier auf digital umgestellt. Auch ein anonymes Meldesystem bei Kritik ist implementiert. Zudem wurde viel Geld investiert, um den betroffenen Wohnbereich wieder zu einem lebens- und arbeitswerten Ort zu machen, wie unabhängige Prüfer im Prozess berichteten, die nach den Vorfällen die Einrichtung begleiteten und bald nach der Entlassung der Angeklagten eine deutliche Verbesserung der Gesamtsituation der Bewohner bemerkten. Schadenersatzforderungen dahingehend hält sich das „Haus der Barmherzigkeit“, der Träger des Heimes, offen und wartet das Berufungsverfahren ab, sie schweben also wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der nicht rechtskräftig Verurteilten. Auf konkrete Fragen, wie es zu den Missständen kommen konnte und insbesondere, wieso die Führungsebenen vor Ort im Haus nicht in der Lage waren, die Probleme zu erkennen, will die Einrichtung jedoch auch weiterhin nicht eingehen – unter Hinweis auf das noch offene Berufungsverfahren. Auch hier zeigt sich, dass dieses Strafverfahren Fragen aufwarf, die nicht im Schwurgerichtssaal zu beantworten waren. Die Staatsanwältin führte in ihrem Schlussplädoyer etwa an, dass die Gründe für die Übergriffe wohl tiefer liegen, etwa in einem Führungsproblem des Hauses, dass aber auch schwierige Arbeitssituationen oder Personalmangel höchstens Teil einer Erklärung sein könnten, jedoch nicht die Taten entschuldigen würden. Die richtigen Lehren aus dem Kirchstetten-Prozess müssen somit wohl auch in den zahlreichen Einrichtungen da draußen gezogen werden, wo Menschen täglich arbeiten, aber auch, wo sie für ihren späteren Job ausgebildet werden.

NICHT RECHTSKRÄFTIG
Am 17. Februar 2021 sprach das Landesgericht St. Pölten nach mehrstündiger Beratung ein Urteil im Prozess um den Skandal im Pflegeheim Clementinum in Kirchstetten.

•    Angeklagter 1: 18 Monate bedingt (3 Jahre Probezeit). 360 Tagessätze zu 6 Euro = 2.160 Euro unbedingte Geldstrafe.
•    Angeklagte 2: 16 Monate bedingt (3 Jahre Probezeit). 360 Tagessätze zu 4 Euro = 1.440 Euro unbedingte Geldstrafe.
•    Angeklagte 3: 12 Monate bedingt (3 Jahre Probezeit). Keine Geldstrafe.
•    Angeklagte 4: 12 Monate bedingt (3 Jahre Probezeit). Keine Geldstrafe.


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DIE GESCHICHTE HINTER DIESER GESCHICHTE
Im Mittelpunkt dieser Reportage steht ein monatelanger Strafprozess. Zum Redaktionsschluss war das Beweisverfahren nach acht Verhandlungstagen so gut wie abgeschlossen, jedoch noch kein Urteil gesprochen. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Um eine identifizierende Berichterstattung auszuschließen, werden die Namen aller Beteilig­ten nicht genannt. Fest steht schon heute,  ...