MFG - Ein teurer Spaß
Ein teurer Spaß


MFG - Das Magazin
St. Pöltens gute Seite

Ein teurer Spaß

Text Sascha Harold
Ausgabe 09/2019

Sieben von neun Landeshauptstädten heben keine Lustbarkeitsabgabe mehr auf Konzerte und ähnliche Events ein. Mit Klosterneuburg wird 2020 auch die nächste große niederösterreichische Stadt auf die Einhebung selbiger verzichten. Ein Vorbild für die mögliche europäische Kulturhauptstadt St. Pölten?

Die Einhebung der Lustbarkeitsabgabe ist vor allem ein Vorzeigebeispiel für die Schattenseiten des österreichischen Föderalismus, der häufig zu Ungleichbehandlung und undurchsichtiger Förder- und Steuerpraxis führt. Die meisten Bundesländer haben den Gemeinden in den letzten Jahren die Einhebung der Lustbarkeitsabgabe – oder Vergnügungssteuer – freigestellt. In Nieder­österreich wurde diese Praxis 2011 umgesetzt, Oberösterreich folgte 2016, Tirol vor zwei Jahren. In allen Fällen wurden die Beschlüsse von euphorischen Wortmeldungen der jeweiligen Landesregierungen und Wirtschaftsverbände begleitet – endlich sei Vergnügen steuerfrei, so der Tenor. Doch die Praxis zeigt: So einfach ist es nicht. Denn die meisten Gemeinden verzichten nicht freiwillig auf die Abgabe. Entweder, weil sie auf die Einnahmen angewiesen sind, oder weil sie fürchten beim Finanzausgleich benachteiligt zu werden, wenn nicht alle zur Verfügung stehenden Steuermöglichkeiten auch eingehoben werden. Das wird auch vom niederösterreichischen Gemeindebund so bestätigt: „Eine Ausschreibung der Lustbarkeitsabgabe ist jedenfalls dann geboten, wenn der Ertrag eine relevante Größe erreicht. Dies wird seitens der Aufsichtsbehörde auch bei der Vergabe der Bedarfszuweisungen entsprechend berücksichtigt“, erklärt Pressereferentin Sotiria Peischl. Neue Verordnungen, die sich von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, waren die Folge. So geschehen in Linz, St. Pölten und den meisten anderen großen Kommunen.
Bagatellsteuer?
Das einzige Bundesland, in dem überhaupt keine Vergnügungssteuer mehr eingehoben wird, ist Wien. Nachdem das Steueraufkommen dort nach dem Verbot des kleinen Glücksspiels 2015 stark zurück ging, beschloss der Gemeinderat die Abschaffung des Gesetzes – besteuert wird nur noch das Glücksspiel – Kinos, Konzerte und Tanzveranstaltungen sind heute von der Abgabe befreit. In Nieder­österreich wird ab kommendem Jahr Klosterneuburg nachziehen. Für die Stadt rentiere sich die Einhebung nicht länger: „Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die Lustbarkeitsabgabe – nach erfolgreicher Verordnungsprüfung durch das Land – ab dem 1.1.2020 nicht mehr eingehoben wird“, erläutert Werner Mayer, Leiter des Abgabenamtes der Stadt. Der administrative Aufwand für die Einhebung der Steuer rechne sich nicht mehr, so Mayer weiter. Klosterneuburg ist damit in guter Gesellschaft, denn die Mehrheit der niederösterreichischen Gemeinden verzichtet derzeit auf die Steuer. Das Land verfügt zwar über keine genauen Listen, Thomas Mayer, Amt Niederösterreichische Landesregierung, schätzt aber, dass es derzeit „etwa 200 bis 203 Gemeinden (von 573, Anm. d. Redaktion) sind, die einheben. Die Mehrheit hat mit der Umstellung von 2010 auf 2011 darauf verzichtet.“
Die gallischen Dörfer
Verzichtet haben dabei vor allem die kleineren Gemeinden, bei denen eine Einhebung wirtschaftlich keinen oder nur wenig Unterschied macht. Von den fünf größten niederösterreichischen Städten wird Klosterneuburg im kommenden Jahr die einzige sein, die die Lustbarkeitsabgabe komplett streicht. Ein Vorbild für St. Pölten? „Nein“, meint Finanzdirektor Thomas Wolfsberger: „2018 hat die Stadt ca. 360.000 Euro durch die Lustbarkeitsabgabe eingenommen, bei Klosterneuburg waren es ca. 45.000.  Das breite Leistungsspektrum, das die Stadt tagtäglich für die Bürgerinnen und Bürger erbringt, muss auch finanziert werden.“ Zudem, hält Wolfsberger fest, würden viele Veranstalter im Gegenzug vielfältige Unterstützungen erhalten. Eine solche Unterstützung in Höhe der Lustbarkeitsabgabe sowie Sponsoring erhält etwa das Frequency Festival, in der Gemeindeverordnung ist außerdem festgehalten, dass „Veranstaltungen von Theatern, die aus Mitteln des Bundes, eines Landes oder der Gemeinde regelmäßig Zuschüsse erhalten“ befreit sind. Auch Filmvorführungen „von Filmen europäischer Herkunft […] und außereuropäischer Herkunft dann, wenn sie mit einem Prädikat bewertet wurden“ sind von der Steuer ausgenommen.
In St. Pölten profitieren von einer Befreiung von der Lustbarkeitsabgabe u. a. das Cinema Paradiso, das Landestheater, das Festspielhaus oder die Bühne im Hof.
Eine Frage der Relation
Sauer stößt diese Ungleichbehandlung insbesondere den privaten Veranstaltern und Betreibern auf. So ortet etwa Felicitas Hueber, Geschäftsführerin der Hollywood Megaplex Gruppe, im Kinobereich „eine eklatante Ungleichbehandlung“ und fordert eine Streichung der Lustbarkeitsabgabe, zumal diese „leider auch Kinobetriebe untereinander benachteiligt, denn Kinos, die hohe Förderungen der öffentlichen Hand bekommen wie z. B. ein weiteres Kino in St. Pölten, müssen keine Vergnügungssteuer abführen, und das, obwohl sie zu einem Großteil dieselben Filme im Programm haben.“
Die Lustbarkeitsabgabe ist zudem vor allem auch für Veranstalter von außen zunehmend ein Killerargument gegen St. Pölten. „Die Lustbarkeitsabgabe ist definitiv ein Grund, uns als Veranstalter für oder gegen einen Standort zu entscheiden“, erklärt etwa Richard Hörmann, Geschäftsführer von Barracuda Music. Den Veranstalter von Größen wie Zucchero, Deep Purple, Phil Collins oder der Clam-Festivals, der ehemals auch vielfach Acts fürs St. Pöltner Stadtfest einbuchte, erinnert die aktuelle Situation an jene ehemals in Linz, wo auch erst „nach dem Ende der Abgabe wieder vermehrt Pop- und Rock-Veranstaltungen in der Sporthalle stattgefunden haben.“ Hörmann empfiehlt den Verantwortlichen jedenfalls einen Blick aufs Ganze: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Erlös der Steuer in irgendeiner Relation zu den verlorenen Events und deren Umwegrentabilität für die Stadt und Region steht.“ Und verlorene Events sind angesichts des Fallens der Lustbarkeitsabgabe in anderen großen Städten für St. Pölten mittlerweile schmerzliche Tatsache. So stellt etwa Walter Egle von Show­factory, die noch vor wenigen Jahren zahlreiche Veranstaltungen in St. Pölten umsetzten, unmissverständlich fest: „Als einer der größten Liveveranstalter in Österreich haben wir auf Grund der Lustbarkeitsabgabe, die es in keiner anderen Landeshauptstadt in Österreich außer Salzburg noch gibt, St. Pölten den Rücken gekehrt. Wir haben unser Veranstalter-Aufkommen in St. Pölten über die Jahre mehr als halbiert!“
Verkompliziert wird die Situation außerdem dadurch, dass andere Gemeinden teilweise weniger – teilweise auch mehr – besteuern, der Status Quo für Veranstalter also undurchsichtig ist. So hat Linz die Einhebung einer Lustbarkeitsabgabe zwar nicht gestrichen, nimmt aber etwa Konzerte oder Schülerbälle komplett von der Steuer aus. Auf der anderen Seite besteuert die Stahlstadt Tattoo- und Piercingmessen mit 15 Prozent, während sich St. Pölten hier großzügig zeigt und „Veranstaltungen zur Bewerbung von Produkten oder Unternehmen bzw. zur Information von Kaufinteressentinnen/Kaufinteressenten“ generell ausnimmt. Aus Veranstaltersicht wäre ein generelles Fallen und damit eine Vereinheitlichung wünschenswert. „Das Veranstalterbusiness ist nicht einfach, wir tragen bei all unseren Shows ein hohes Risiko, müssen Garantien für die Musiker bezahlen und dafür Sorge tragen, dass ausreichend Besucher kommen. Eine weitere Belastung einer Lustbarkeitsabgabe ist eigentlich nicht tragbar“, stellt diesbezüglich Susanne Fröstl, Geschäftsführerin bei Schwaiger Music, fest. Ein Wegfall der Abgabe würde, davon ist sie überzeugt, den „Standort St. Pölten wieder attraktiver machen, denn je attraktiver der Standort St. Pölten für Veranstalter wird, desto mehr Veranstaltungs-Vielfalt wird geboten.“
Politischer Wille gefragt
Am Status Quo dürfte sich allerdings in nächster Zeit nicht allzu viel ändern. „Die Lustbarkeitsabgabe ist eine Gemeindesteuer. Da vom Gesetzgeber kein Ersatz – wie bei der Getränkesteuer – gegeben ist, wird diese weiterhin eingehoben“, erklärt Franz Gunacker von der SPÖ. Die Stadt würde ohnedies viele Veranstalter über diverse Leistungen unterstützen, manche erhielten auch Subventionen. „Wenn eine Gemeinde nur wenige Veranstaltungen im Jahr durchführt, kann man leicht auf die Lustbarkeitsabgabe verzichten. Die Landeshauptstadt hat ja enorm viele Veranstaltungen und dementsprechend auch Leistungen zu erbringen.“
Gunackers Argumentation, „die Steuer macht einen Bruchteil der Kosten einer Veranstaltung aus – etwa Anreise, Getränke und Speisen, Garderobe usw.“ geht freilich am Problem vorbei, denn die Lustbarkeitsabgabe trägt ja der Veranstalter und nicht der Besucher, und da spielt sie in der Risikokalkulation und Standortentscheidung eben sehr wohl eine wichtige Rolle.
Von den weiteren im Gemeinderat vertretenen Parteien sind vor allem ÖVP und FPÖ für eine Streichung der Abgabe. Vizebürgermeister Matthias Adl weist vor allem auf die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Steuer hin: „Wettbewerbsverzerrungen sind Tatsache und ergeben sich nicht nur zwischen Bundesländern, sondern auch auf regionaler Ebene zwischen Gemeinden und sogar innerhalb Gemeinden, wie man ja am Beispiel St. Pölten sieht.“ Es sei höchste Zeit, so Adl weiter, dass die Stadt auf die Abgabe verzichte. FPÖ Stadtrat Klaus Otzelberger schlägt in dieselbe Kerbe: „Ich finde die Lustbarkeitsabgabe nicht zeitgemäß. Da Wien und auch andere Städte in Niederösterreich diese Steuer bereits abgeschafft haben, sollte die Landeshauptstadt – eventuell als zukünftige Kulturhauptstadt – ein Vorreiter sein.“ Markus Hippmann von den Grünen sieht die Sache differenziert und wünscht sich vor allem dieselben Spielregeln für alle: „An sich finde ich die Lustbarkeitsabgabe in Ordnung, ich würde sie aber für alle einheitlich regeln, um keine Wettbewerbsverzerrung zu ermöglichen.“
Am Beispiel der Lustbarkeitsabgabe zeigt sich vor allem eines: Was von den Ländern als Steuererleichterung verkauft wurde, führte in der Praxis zu undurchsichtigen Regeln – einerseits zwischen den Bundesländern, andererseits aber selbst zwischen den Gemeinden eines Bundeslandes. Und dies wiederum leistet Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Standorten Vorschub mit der Folge, dass viele Veranstalter jenen Kommunen zunehmend den Rücken kehren, wo die Lustbarkeitsabgabe noch eingehoben wird. Gerade auch im Hinblick auf St. Pöltens Ambitionen zur Europäischen Kulturhauptstadt 2024 hält Richard Hörmann eine Abschaffung für einen wichtigen Faktor, das mögliche Angebotsspektrum nicht durch diese Hürde schon von vorneherein einzuschränken. „Wenn St. Pölten Kulturhauptstadt werden möchte, wäre das sicherlich ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung!“
Wobei es fürs Erste schon genügte, mit den meisten anderen Landeshauptstädten gleichzuziehen, um vollends konkurrenzfähig zu sein – dort ist die Einhebung der Lustbarkeitsabgabe nämlich ein Anachronismus und wurde auf die meisten „Vergnügungen“ abgeschafft.
LUSTBARKEITS-ABGABENSÄTZE IN ST. PÖLTEN
•     Konzerte, Vorträge und Lesungen 5%
•     Filmvorführungen 10%
•     Aufführungen von Sprech-, Musik- und Tanztheaterstücken, Tanzveranstaltungen 12%
•     Shows, bunte Abende, Varietés, Kabaretts 18%
Befreit sind Lustbarkeiten, die einem kirchlichen, weltanschaulichen oder mildtätigen Zweck dienen. Außerdem Glücksspiel, Handelsmessen oder
Veranstaltungen, die den Erwerb, die Erweiterung oder Vertiefung von Bildung, Wissen und Können zum
Gegenstand haben.